Liebe Gäste
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Werden von Dir beim Kauf eines Tickets als solche akzeptiert. Du kannst Dir die AGB von der Website speichern oder vor Ort ein Exemplar anschauen und somit zur Kenntnis nehmen. 👍
Stand November 2025
challenge ARENA GmbH
Leuholz 14
8855 Wangen (SZ)
nachfolgend challenge ARENA genannt
- Anwendungs- und Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buch- und kaufbaren Leistungen der challenge ARENA GmbH. Sie klären das Rechtsverhältnis zwischen Besuchern (womit Besucherinnen jeweils mitgemeint sind) der challenge ARENA GmbH Wangen.
- Allgemeines zur Benutzung der challenge ARENA
2.1 Für die Nutzung aller Attraktionen gelten die folgenden Regeln, welche im Eingangsbereich der challenge ARENA aufgelegt und jederzeit einsehbar sind. Die Regeln dienen der Sicherheit und sorgen für einen angenehmen Aufenthalt aller Besucher. Anweisungen der Mitarbeitenden ist dringend Folge zu leisten.
2.2 Preise und Öffnungszeiten sind im Park sowie online unter https://challenge-arena.ch einsehbar. Die Preise ergeben sich aus der gewünschten Zeitdauer und Attraktion. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vermerkt ist.
2.3 Zusatzangebote wie beispielsweise Lasertag oder Automaten mit eigenem Zahlsystem müssen zusätzlich bezahlt werden und sind nicht beim Kauf eines Eintritt Tickets Freestyle Pass für die Freestyle Trampolin Anlage und Erlebnishalle inkludiert..
2.4 Eintrittskarten (online oder ausgedruckt) müssen am Front Desk vorgezeigt werden können.
2.5 Im Bistro sowie Terrasse der challenge ARENA sind Hunde an der Leine erlaubt. Aufgrund herumrennender Kinder und des Lärmpegels empfehlen wir jedoch, keine Tiere mit ins Gebäude mitzunehmen.
2.6 Filmen und Fotografieren ist für private Zwecke gestattet, sofern die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste nicht verletzt werden. In der Schweiz gilt das Recht am eigenen Bild und erfordert bei erkennbarer Abbildung eine Erlaubnis der abgebildeten Person. Für gewerbliche Zwecke ist eine vorgängige Genehmigung durch die Betreiberin notwendig.
- Aufsichtspflicht
3.1 Springen auf den high performance Trampolinen (weisse Sprungnetze, die anderen Trampoline haben schwarze) empfiehlt der Hersteller ab 7 Jahren. Bis zum vollendeten 5. Altersjahr müssen Kinder im Freestyle Trampolin Bereich in Begleitung eines Erwachsenen sein. Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt dabei, unabhängig von der von uns einzuhaltenden Verkehrssicherungspflicht, den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen/Aufsichtspersonen.
3.2 Lasertag Spiele sind grundsätzlich ab 8 Jahren empfohlen. Auf Anfrage können (unter Aufsicht!) auch jüngere Kids ab 7 Jahren spielen kommen. Dies vor allem ausserhalb der üblichen Stosszeiten.
3.3 Ab dem 10. Altersjahr ist die selbständige Benützung aller Attraktionen und Anlagen der challenge ARENA ohne Anwesenheit einer begleitenden Aufsichtsperson erlaubt. Die challenge ARENA behält sich das Recht vor, auf eine Begleitperson zu bestehen oder ein Kind, das die Regeln missachtet, aus den Aktivitäten rauszunehmen.
3.4 Die Betreiberin und ihre Mitarbeitenden übernehmen keine Aufsichts- und Betreuungspflicht, auch dann nicht, wenn an einzelnen Attraktionen zur Sicherheit und für Fragen oder Hilfestellungen Aufsichtspersonal anwesend ist.
- Allgemeines zur Benutzung der Attraktionen
4.1 Die Benutzung der Geräte in der challenge ARENA erfordert Rücksichtnahme auf andere Besucher. Das Personal der challenge ARENA ist befugt, Spiele in der Lasertagarena abzubrechen oder Besucher von Trampolinen, Spielgeräten und Sportbereichen zu verweisen, wenn Besucher durch ihr Verhalten sich oder andere Besucher gefährden, massiv stören oder Beschädigung der Einrichtung oder Materials droht. Der Betreiberin ist ausdrücklich gestattet, Besucher abzumahnen und im Wiederholungsfall Parkverbot zu erteilen. Der Eintrittspreis wird dabei nicht erstattet.
4.2 Wir bitten um einen sorgsamen Umgang mit den Spielgeräten und Einrichtungsgegenständen. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigung oder übergebührlicher Abnutzung der Geräte Schadenersatzansprüche und Nutzungsersatz geltend gemacht werden. Sollten Spielgeräte oder Einrichtungsgegenstände aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Bedienung durch den Spieler beschädigt werden, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 2.000,00 fällig, unabhängig davon, ob zusätzliche Schadenersatzansprüche bestehen.
4.3 Die Benützung der bereitgestellten Spielgeräte und Einrichtungsgegenstände und der Aufenthalt in der challenge ARENA erfolgt auf eigene Gefahr. Der Besucher bestätigt, zu wissen, dass das Nutzen der Attraktionen mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist und trotz Sicherheitsvorkehrungen das Risiko schwerer Verletzungen nicht ausgeschlossen werden kann, - die in der challenge ARENA ausübbaren Sportarten stets ein hohes Mass an Konzentration, Eigenverantwortung und Könnens erfordern, - die in den Anlagen ausübbaren Sportarten bei einem hohen Besucheraufkommen noch zusätzliche Risiken und Gefahren entstehen können, - bei unsachgemässer Nutzung der Attraktionen, erhöhte Gefahren entstehen können.
4.4 Auch bei allen Zusatzattraktionen gilt die Aufsichtspflicht siehe Punkt 3.
4.5 Die Benutzung der Fluchttüre in der Halle ist ausserhalb eines Notfalls verboten.
4.6 Es ist aus verschiedenen Gründen untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände, die zu Verletzungen oder Sachbeschädigungen führen könnten, sowie Essen auf das Freestyle Trampolinareal, Softplay-Spielplatz Bereich oder in die Lasertag Arena mitzunehmen.
4.7 Für die Nutzung der Garderobe sowie Schliessfächer übernimmt die challenge ARENA keine Haftung.
- Spezielles zur Benutzung der Lasertag Arena
5.1 Die Besucher nutzen die Lasertag Arena auf eigene Gefahr. Das Besteigen oder Verschieben von Hindernissen ist untersagt. Um Unfälle durch Zusammenstösse oder Stolperfallen zu vermeiden, ist schnelles Rennen und flach Hinlegen verboten in der Lasertag Arena. Wir empfehlen Vorsicht, bis sich die Augen an die Dunkelheit gewöhnt haben.
5.2 Bitte folgt den Anweisungen der Mitarbeitenden. Unter Vorbehalt kann der Betrieb der kompletten Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen jederzeit unterbrochen werden oder auch wenn sich die Teilnehmer nicht an die Regeln halten.
5.3 Vor jedem Spiel gibt es eine kurze Einweisung sowie Aushändigung der Vesten und Phaser durch Mitarbeitende der challenge ARENA. Gäste werden gebeten, sich 10 Minuten vor Spielbeginn in der challenge ARENA einzufinden. Bitte beachtet: Eine verspätete Ankunft berechtigt nicht zu Wertausgleich oder Verlängerung der Spielzeit
5.4 Wird die Nutzung vor Ablauf der hierfür gewährten Spielzeit vom Teilnehmer eigenständig beendet, so besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.
5.5 Sorgsamer Umgang mit den teuren Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigung oder übergebührlicher Abnutzung der Geräte Schadenersatzansprüche und Nutzungsersatz geltend gemacht werden.
5.6 Das Mindestalter zur Teilnahme an Lasertag beträgt im Normalfall 8 Jahre. Die Betreiberin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Minderjährigen ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson den Einlass bzw. den Zugang zur Arena zu verweigern. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.
5.7 Menschen mit gesundheitlichen Problemen wie z.B. der Tendenz zu Panikattacken, mit Asthma oder Herzerkrankungen rät die Betreiberin von der Teilnahme ab. (siehe Haftungsausschluss)
- Unfall- und Schadensmeldung
Alle Einrichtungen in der challenge ARENA werden sorgfältig gepflegt, regelmässig und vorschriftsmässig gewartet, gereinigt und überwacht. Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, egal welcher Art, müssen unverzüglich nach deren Feststellung der Betreiberin noch vor Ort gemeldet werden. Jeder Schaden wird schriftlich erfasst und dokumentiert. Nach Verlassen des Gebäudes im Anschluss an den Besuch erlischt die Möglichkeit einer Anzeige, die Haftung verbleibt beim Besucher. Nach Verlassen des Betriebsgeländes können Details z.B. zu Themen wie Verursachung, direkte Personen- oder Sachschäden nicht mehr eindeutig geklärt oder zugewiesen werden.
- Haftung
7.1 Die challenge ARENA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertrauen darf (Kardinalpflicht).
7.2 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten weder für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind.
7.3 Vorstehende Ziffern 7.1 und 7.2 gelten auch für alle gesetzlichen Vertreter/Rechtspartner der challenge ARENA.
- Bekleidung
8.1 Der gesamte Freestyle Trampolinbereich darf aus hygienischen und sicherheitstechnischen Gründen ausschliesslich mit Sprungsocken betreten werden. Die Verwendung von normalen Socken ist laut Herstellervorgabe und aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Im Softplay-Spielplatz Bereich reichen normale saubere Socken. Lasertag, Surfskate etc. bitte mit sauberen (Sport)Schuhen. Das Tragen bequemer Kleidung wird empfohlen.
8.2 Aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind Kleidung mit Bändern und Kordeln. Schmuck wird empfohlen, wegen Verletzungsgefahr abzulegen.
- Esswaren und Getränke – Rauchen – Alkohol
9.1 Das Mitbringen von Pommes Chips u. Ä. und nahrhaften Esswaren wie Sandwiches u.Ä. sowie warmen Speisen ist in der challenge ARENA leider nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Geburtstagskuchen bei einer gebuchten Geburtstagsparty. Ebenso erlaubt sind Wasserflaschen sowie kleine gesunde Snacks wie Früchte oder Babybrei. Im Sportbereich sowie der Lasertag Arena der challenge ARENA ist das Essen sowie das Konsumieren von gesüssten Getränken oder Alkohol nicht gestattet.
9.2 Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot.
9.3 Aus Sicherheitsgründen ebenfalls verboten ist offenes Feuer und Wunderkerzen.
9.4 Konfetti jeder Art sind in der challenge ARENA verboten. Bei einer Zuwiderhandlung behält sich die Betreiberin vor, eine Reinigungsentschädigung von 200 CHF in Rechnung zu stellen.
- Kapazitätsgrenze/Garderobe/Fundsachen
10.1 Durch die Bezahlung des Eintritts, egal in welcher Form (online/vor Ort/durch Abonnement) besteht keine Garantie für einen Einlass. Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen ist die Betreiberin an eine Maximalkapazität an Besuchern gebunden und verpflichtet, diese zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.
10.2 Die Mietdauer der Schliessfächer endet spätestens mit dem jeweiligen Geschäftsschluss. Die Schliessfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben und der Inhalt wird entfernt. Fundsachen werden drei Monate in der challenge ARENA aufbewahrt. Nach dieser Frist können die Fundsachen entsorgt werden.
- Keinen Zutritt haben
11.1 Personen mit Gebäudeverbot.
11.2 Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert oder unter Drogen).
11.3 Personen ohne zulässiges Einlassticket.
11.4 Besucher mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden, die sich nicht mit einem Pflaster verdecken lassen.
- Parkplatz
12.1 Besuchern stehen unter der Woche bis 17 Uhr gekennzeichnete Parkplätze auf dem Areal Leuholz 14 und auf dem Areal J. Fässler sowie auf der Seite zur Genossame Wangen zur Verfügung. Abends, am Wochenende sowie an kantonalen Feiertagen können weitere Parkplätze im hinteren Bereich des Areals Leuholz 14 sowie Areal J. Fässler und Genossame Wangen benutzt werden.
12.2 Es ist unfair und deshalb nicht erlaubt, mit einem Fahrzeug mehr als einen (1) Parkplatz zu belegen oder zu Öffnungszeiten der J. Fässler AG / Genossame Wangen und den anderen Betrieben auf dem Areal Leuholz 14 auf deren Besucherparkplätzen zu parkieren oder ihre Eingänge zu blockieren. Bei Parkplatzschwierigkeiten darfst Du Dich gerne beim Empfang der challenge ARENA melden.
12.3 Velos und Mofas können auf den gekennzeichneten Parkplätzen direkt beim Eingang parkiert werden.
13 Buchung
13.1 Die Teilnahme an den angebotenen Geburtstags- und Gruppenpaketen oder Eintrittstickets ist an eine Buchung über das Buchungssystem gebunden. Eine Buchung erfolgt NUR über das Buchungsportal ROLLER über die Website https://challenge-arena.ch abrufbar oder direkt vor Ort an der Tageskasse.
13.2 Bei Online Buchungen via ROLLER wird der Kauf via E-Mail bestätigt. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“, „Jetzt kaufen“ oder „Absenden“ gibt der Besucher einen verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss ab. Vor Absenden der Buchung kann der Besucher seine Eingaben jederzeit einsehen und ändern. Die AGB kann der Besucher über seinen Browser ausdrucken und speichern und vor dem Kauf nochmals einsehen. Bei anfallenden Problemen kannst Du Dich z.B. via E-Mail an melden.
13.3 Die Buchungsbestätigung berechtigt lediglich und ausschliesslich zum Besuch der gebuchten Zeit zum angegebenen Termin. Vor Ort können, bei Kapazität, mehr Zeit oder andere Attraktionen nachträglich hinzugebucht werden.
13.4 Die challenge ARENA stellt sicher, dass Kundendaten bzw. der Teilnehmer ohne deren schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht zur Veranstaltungsdurchführung und Buchungsabrechnung erforderlich ist.
13.5 Die challenge ARENA stellt sicher, dass Kundendaten gemäss den Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt werden.
14 Zahlung
14.1 Eine Buchung verpflichtet zur Bezahlung der gebuchten Tickets/ Geburtstagsparty/Veranstaltung. Es gelten hierbei die auf der Webseite https://challenge-arena.ch zum Zeitpunkt der Buchung genannten Preise. Alle Preise sind Endpreise und enthalten geltende Steuern.
14.2 Der Besucher hat folgende Möglichkeiten zur Zahlung der Buchung: Visa/Visa Electron, Visa Debit, Mastercard, Maestro, Debit Mastercard, Diners Club/Discover, TWINT und Postcard sowie Barzahlung.
14.3 Bei Kursen, Buchungen von Schulklassen, Teamevents, Veranstaltungen ausserhalb der regulären Öffnungszeiten kann die challenge ARENA eine Vorauszahlung verlangen sowie nach erfolgter Leistung dem Kunden eine Rechnung zustellen.
15 Stornierung & Umbuchung
15.1 Die challenge ARENA behält sich das Recht vor, bereits bestätigte Veranstaltungstermine ohne nähere Angabe von Gründen und ohne zeitliche Einschränkungen stornieren bzw. umbuchen zu können. Ist in diesem Fall bereits eine Zahlung getätigt, kann der Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
15.2 Besucher haben die Möglichkeit, gebuchte Aufenthalte bis 24. Stunden vor Beginn der gebuchten Zeit kostenfrei über ihr Kundenportal im Buchungstool auf https://challenge-arena.ch zu stornieren. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Gebühr von CHF 3.- pro Ticket erhoben werden. Um Veranstaltungen wie Geburtstagspartys oder Firmenevents abzusagen und die Kosten vollumfänglich zurück zu erhalten, gilt eine Frist von 24 Stunden vor dem Beginn des Events. Eine Anpassung der Anzahl Personen ist, falls es die Auslastung des Parks erlaubt, bis eine Stunde vor Beginn des Events möglich. Im Falle von Veranstaltungen erfolgt eine Stornierung oder Anpassung per Mail an
15.3 Bei nicht Erscheinen bei einem gebuchten Arrangement behält sich die challenge ARENA das Recht vor, die vereinbarte Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.
Im voraus bezahlte Buchungen werden bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung nicht zurückerstattet. Bei gewichtigen Gründen kann via Kontakt mit der Betreiberin aufgenommen werden.
15.4 Rabatte/Gutschein- oder Ticketcodes sind, wenn nicht anders ausgewiesen, auch bei Veranstaltungen nicht miteinander kombinierbar.
16 Gutscheine, Tickets und Rabatte
16.1 Jeder Gutschein oder Rabattaktion kann nur einmal verwendet werden. Falls Du nicht den ganzen Betrag einlöst, wird Dir ein neuer Gutschein ausgestellt.
16.2 Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.
16.3 Gutscheine können auf eine andere Person übertragen werden 🙂
16.4 Gutscheine sind unbegrenzt gültig und haben kein Ablaufdatum. Einzig im Fall einer Einstellung des Betriebs erlöschen sämtliche mit dem Gutschein verbundenen Ansprüche. Rabattaktionen gelten solange wie pro Aktion angegeben.
16.5 Erworbene Gutscheine, in denen ein Gegenwert in Form einer Leistung klar bestimmt ist, gelten ausschliesslich für diese bestimmte Leistung und können nicht für andere Waren oder Leistungen genutzt werden.
16.6 Gutscheine können aus logistischen Gründen nur online oder direkt vor Ort erworben werden, ein Postversand erfolgt nicht.
16.7 Der Gutscheinwert gilt jeweils inklusive der aktuell geltenden Steuern.
16.8 Rabattaktionen können nicht miteinander kumuliert werden.
16.9 Gruppenrabatte gelten nur bei Online-Buchung vorab oder bei individueller Vereinbarung mit der Geschäftsleitung beispielsweise bei sehr grossen Gruppen (auf Anfrage) oder bei speziellen Event.
17 Abonnemente
17.1 11er Karten sind zeitlich unbeschränkt gültig und übertragbar.
17.2 Abos sind 1 Jahr lang gültig. Bei Nichtbenutzung hast Du kein Recht auf Rückerstattung. Bei Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militär und beruflicher Abwesenheit kannst Du das Jahresabo für maximal 60 Tage unterbrechen. Die Mindestdauer beträgt 30 Tage.
18 Videoüberwachung, Film- und Fotoaufnahmen
18.1 Die challenge ARENA ist videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter sowie dem Schutz aller Anlagen und Einrichtungen. Nicht öffentliche Räumlichkeiten wie Garderoben oder Toiletten sind davon ausgenommen.
18.2 Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern andere Gäste hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Betreiberin gestattet.
18.3. Besucher geben ihr Einverständnis dafür, dass in den Anlagen durch die Betreiberin oder durch von ihr beauftragten Dritten Fotos und Filme angefertigt werden, auf denen sie erkennbar sein können, und diese zur Bewerbung der challenge ARENA auf der Website, lnstagram, YouTube sowie auf dem Facebook- Auftritt entgeltfrei und ohne Nennung der gezeigten Personen publiziert werden dürfen.
18.4. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Besuchern steht insbesondere die Möglichkeit des Widerrufs durch ein E-Mail an frei.
19 Jugendschutz
Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige ist verboten. Nach der teilrevidierten Lebensmittelverordnung (LMV) dürfen alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Für Produkte, die unter die Alkoholgesetzgebung fallen, gilt indessen weiterhin das Abgabealter von 18 Jahren.
20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten im Verhältnis zwischen der challenge ARENA und Kunden ist der Sitz der challenge ARENA GmbH (Leuholz 14, 8855 Wangen). Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
